Häufig gestellte Fragen
- Wie sind die Öffnungszeiten der Stadtbau Amberg GmbH?
- Benötige ich für alle Wohnungen der Stadtbau Amberg GmbH einen Wohnberechtigungsschein?
- Muss ich für eine Wohnungsbewerbung einen Termin vereinbaren?
- Welche Unterlagen benötige ich bei einer Wohnungsbewerbung?
- Wie zahle ich meine Miete?
- Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
- Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
- Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
- Was muss ich beim Auszug beachten?
Wie sind die Öffnungszeiten der Stadtbau Amberg GmbH?
Montag 08:00–12:00, 14:00–16:00
Dienstag 08:00–12:00, 14:00–16:00
Mittwoch 08:00–12:00, 14:00–16:00
Donnerstag 08:00-12:00, 14:00-16:00
Freitag 08:00-12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
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Benötige ich für alle Wohnungen der Stadtbau Amberg einen Wohnberechtigungsschein?
Nein, einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum.
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Muss ich für eine Wohnungsbewerbung einen Termin vereinbaren?
Ja, bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Mietverwaltung. Die Kontaktdaten dazu finden Sie hier.
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Welche Unterlagen benötige ich bei einer Wohnungsbewerbung?
Für Ihre Bewerbung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und einen Einkommensnachweis mit.
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Wie zahle ich meine Miete?
Im Mietvertrag haben wir mit Ihnen vereinbart, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats durch uns von Ihrem Konto abgebucht wird.
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Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Zur Änderung Ihrer Bankverbindung schreiben Sie uns einfach die Daten Ihres neuen Kontos (IBAN, BIC).
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Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Die Kündigung Ihrer Wohnung ist nur schriftlich möglich (nicht per Telefax oder E-Mail). Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung bei mehreren Vertragspartnern nur gemeinsam möglich ist und somit von allen Vertragspartnern unterschrieben werden muss.
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Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Im Normalfall haben wir in unseren Mietverträgen die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Sie können also Ihre Wohnung bis spätestens 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
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Was muss ich beim Auszug beachten?
Nachdem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Darin finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Wohnung gemäß Mietvertrag zurückgeben müssen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübernahme, damit auch noch die Möglichkeit zur Nachbesserung Ihrerseits besteht.
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