Tipps/Service für Mieter

Tipps

Hier finden Sie unsere Service-Tipps zu diesen Themen:

Brandschutz

Gib Feuer keine Chance

Ein offenes Feuer in Haus und Wohnung sollte am besten gar nicht erst entstehen. Vorbeugende Massnahmen sind daher aktiver Brandschutz, die jeder Hausbewohner leisten kann. Hier haben wir einige Tipps zu diesem Thema für Sie zusammengestellt:

  • Brandschutz beginnt schon vor der Wohnungstür.
    Halten Sie deshalb die Hausflure in den Treppenhäusern als Rettungswege frei. Bitte stellen Sie dort keine Gegenstände ab, denn diese verstellen im Falle des Ausbruchs eines Feuers den Fluchtweg und können selbst in Brand geraten.
  • Parken Sie nicht auf Rettungszufahrten.
    Halten Sie unbedingt die Feuerwehrzufahrten vor dem Gebäude frei, damit die Feuerwehr im Notfall schnell vor Ort Hilfe leisten kann. Das Parken auf Rettungszufahrten stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
  • Halten Sie die Brandschutztüren immer geschlossen.
    Brandschutztüren sollen das Ausbreiten und Übergreifen eines Feuers auf andere Gebäudeteile oder Häuser verhindern. Es ist daher sehr wichtig, diese Türen immer geschlossen zu halten. Dasselbe gilt auch für Kellertüren.
  • Sperren Sie die Haustüre in einem Mehrfamilienwohnhaus nicht ab.
    Im Notfall müssen Feuerwehr und Notarzt schnell ins Haus kommen können. Eine abgesperrte Haustüre kostet im Brandfall wertvolle Zeit.

Auch innerhalb der Wohnung sollten Sie auf folgendes achten:

  • Kerzen, Feuerzeuge und Streichhölzer gehören nicht in Kinderhand.
  • Lassen Sie offene Flammen nie unbeobachtet.
  • Rauchen Sie nicht im Bett.
  • Werfen Sie glimmende Zigarettenstummel oder heiße Asche nie in den Mülleimer.
  • Überprüfen Sie Ihre Elektrogeräte auf ihre Sicherheit. Fernseher und Computer sollten Sie möglichst frei und ohne Verdeckung der Lüftungsschlitze aufstellen.
  • Bringen Sie in Ihrer Wohnung keine Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoff an. Von solchen Verkleidungen tropfen bei Feuer brennende Rußflocken ab. Brennender Kunststoff setzt außerdem äußerst giftige Rauchgase frei.
  • Schalten Sie beim Verlassen der Wohnung alle Elektrogeräte ab. Denn schon oft hat ein heißes Bügeleisen oder eine vergessene Kochplatte einen Wohnungsbrand ausgelöst. Kontrollieren Sie daher immer, ob alle Elektrogeräte abgeschaltet sind, wenn Sie die Wohnung verlassen.
  • Installieren Sie in allen Zimmern Rauchmelder. Die meisten Menschen sterben bei einem Brand durch eine Rauchvergiftung, weil sie vom Feuer überrascht wurden. Installieren Sie daher zu Ihrer eigenen Sicherheit batteriebetriebene Rauchmelder in jedem Raum.
Energie sparen

Energie sparen bedeutet Kosten sparen

Gegen steigende Energiepreise können Sie persönlich etwas tun: Verhalten Sie sich energiebewusst! So können Sie etwa überall in Ihrer Wohnung Energie sparen: in der Küche, im Bad und im Wohnzimmer.

Wie einfach das geht, zeigen Ihnen unsere Tipps:

  • Verwenden Sie Energiesparlampen
    Sie sparen bis zu 80 % Energie gegenüber herkömmlichen Leuchtbirnen. Mittlerweile gibt es diese auch in warmen Lichtfarben wie Orange oder Terrakotta.
  • Keine Festbeleuchtung
    Schalten Sie am besten nur dort Licht an, wo Sie es auch wirklich bennötigen. Wenn Sie aus dem Haus gehen, machen Sie alle Lampen aus. Um Einbrecher abzuschrecken, können sie Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder verwenden.
  • Stand-by-Geräte ausschalten
    Viele Fernseher, Videorekorder und DVD-Player laufen im so genannten Stand-by-Modus. Sie verbrauchen also ununterbrochen Strom, auch wenn Sie sie gar nicht benutzen. Stecken Sie diese Geräte einfach an einer Steckdosenleiste mit Schalter an. So können Sie mit einem Handgriff einfach den Strom ab- und die Geräte sicher ausschalten.
  • Netzgeräte und Ladestationen aus der Steckdose ziehen
    Wenn Sie nicht gerade Ihr Handy, Smartphone oder Akkus aufladen, ziehen Sie die Netzgeräte aus der Steckdose. Sie verbrauchen sonst immer Strom.
  • Achten Sie auf die Energieeffizienzklasse bei Neugeräten
    Wenn Sie sich neue Elektrogeräte kaufen, wie zum Beispiel Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler oder Fernseher, achten Sie bitte auf deren Energieeffizienz. Nur Geräte, die mit A, A+ oder A++ gekennzeichnet sind, haben einen geringen Stromverbrauch. Die Mehrkosten bei der Anschaffung gleichen sich schon nach kurzer Zeit mit dem Betrieb solcher Gerätes wieder aus.
  • Sparsameres Kochen
    Oft können Sie die Herdplatten und Backöfen schon früher abschalten und die verbleibende Restwärme nutzen. Bei heutigen Geräten, besonders bei Umluftbacköfen, ist langes Vorheizen ebenfalls nicht mehr notwendig. Decken Sie des Weiteren beim Kochen den Topf immer mit einem Deckel ab. So geht weniger Hitze verloren und Sie sparen bis zu 30 % Strom.
  • Kleine Geräte, große Wirkung
    Benutzen Sie zum Wasser erhitzen, für das Eierkochen oder um Kaffee aufzubrühen nicht den Herd, sondern einen Wasser- oder Eierkocher, bzw. eine Kaffeemaschine. Diese Kleingeräte verbrauchen weniger Strom als ein Herd.
  • Spülen Sie nicht vor
    Verwenden Sie für den Abwasch einen Geschirrspüler. Dann brauchen Sie auch nicht vorzuspülen. Entfernen Sie nur grobe Speisereste, bevor Sie das Geschirr in den Spüler einräumen.
  • Starten Sie den Geschirrspüler nur voll beladen
    Meistens genügt es, den Geschirrspüler im Sparprogramm bei 55 Grad laufen zu lassen. Das spart bis zu 25 % Strom.
  • Duschen statt Baden
    Duschen spart 3 Mal soviel Energie und Wasser wie ein Vollbad. Wenn Sie beim Duschen noch einen Wassersparduschkopf verwenden, sparen Sie damit bis zu 50 % Warmwasser und Energiekosten.
  • Lassen Sie Wasser nicht unnötig laufen
    Ob beim Zähneputzen oder Einseifen – schalten Sie das Wasser, insbesondere das warme Wasser ab, wenn Sie es nicht benötigen.
  • Benutzen Sie auf der Toilette die Wasserspartaste.
  • Reparieren Sie tropfende Wasserhähne sofort
    Wenn ein Wasserhahn auch nur 10 Tropfen in der Minute verliert, summiert sich das auf 170 Liter Wasser im Monat, die ungenutzt im Abfluss landen.
  • Waschen Sie ihre Wäsche bei niedrigen Temperaturen
    Es gibt kaum noch Kochwäsche, die bei 90 Grad gewaschen werden muss. Waschmittel wirken heute schon bei 30, 40 oder 60 Grad. Leicht verschmutzte Wäsche kann ohne Vorwäsche bei niedrigen Temperaturen im Schonwaschgang gewaschen werden. Starten Sie die Waschmaschine immer möglichst voll beladen, außer bei Fein- und Wollwäsche. Sollten Sie weniger Wäsche haben, drücken Sie die Spartaste.
Gasgeruch

Was tun, wenn es nach Gas riecht?

Sicherheit wird im Umgang mit Gas besonders groß geschrieben. Deshalb werden die Gasgeräte jährlich durch eine Fachfirma geprüft und die Leitungen einer Sichtprobe unterzogen. Zusätzlich werden die Gasanlagen spätestens alle 10 – 12 Jahre einer Dichtheitsprüfung unterzogen.
Sollte es trotz dieser Vorkehrungen mal nach Gas riechen, beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Keine Panik!
    Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffes so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie bitte ruhig.
  • Keine Flammen, keine Funken!
    Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also: Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen!
  • Kein Telefon und keine elektrischen Geräte benutzen!
    Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon im Haus benutzen!
  • Fenster auf!
    Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Kellerfenster von außen öffnen. Wichtig: Auf keinen Fall Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten. Es können sich sonst Funken bilden!
  • Gashahn zu!
    Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.
  • Mitbewohner durch Klopfen warnen!
    Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Aber Vorsicht: Klopfen Sie an Wohnungstüren, nicht klingeln! Verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
Heizen und Lüften

Richtiges Lüften und ordnungsgemäße Beheizung im Winter sorgen nicht nur für ein behagliches Wohnklima, sondern sparen auch Energie und Kosten. Gerade bei steigenden Energiepreisen und der zunehmenden Klimaerwärmung können Sie so einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten – und schonen nebenbei noch Ihren Geldbeutel.

Unsere Tipps zum energiesparenden Heizen und Lüften zeigen Ihnen, wie einfach das geht:

  • Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich. Ein angenehmes Wohnklima herrscht bereits bei einer Raumtemperatur von 21 Grad Celsius. In weniger genutzten Räumen wie dem Schlafzimmer reicht eine niedrigere Temperatur vollkommen aus. Die Heizung muss also nicht auf der höchsten Stufe laufen. Wenn Sie die Türen zu weniger beheizten Räumen zudem stets geschlossen halten, geht weniger Wärme verloren und Sie sparen weitere Energie. Schalten Sie die Heizung aber auch dann nicht komplett aus, wenn Sie in der kalten Jahreszeit für längere Zeit nicht in Ihrer Wohnung sind. Dadurch verhindern Sie, dass das Heizwasser und die Leitungen einfrieren und diese womöglich platzen. Damit sich die Luft besser im Raum verteilt und die Wärme transportieren kann, sollten Sie die Heizkörper nicht hinter Verkleidungen, langen Vorhänge oder hinter Möbeln verstecken. Besonders wichtig ist dies an den Außenwänden. Rücken Sie Ihre Möbelstücke deshalb mindestens 5 cm von der Wand ab. So kann die Luft zirkulieren und möglicher Schimmelbildung wird vorgebeugt.

 

  • Lüften
    Lüften Sie regelmäßig, um Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden. Das ist besonders bei neuen, völlig dichten Kunststofffenstern wichtig. Lassen Sie die Fenster aber auch nicht dauerhaft gekippt oder offen stehen, weil sonst zu viel Wärme, besonders in der kalten Jahreszeit, verloren geht. Lüften Sie besser mehrmals täglich stoßweise, das heißt, öffnen Sie die Fenster für 5 bis 10 Minuten, sorgen Sie für Durchzug und schließen Sie danach wieder die Fenster. So wird verbrauchte Raumluft ausgetauscht und Sie beugen Schimmel und Stockflecken vor. Die Wärme, die in den Wänden und Möbeln gespeichert ist, bleibt dabei trotzdem erhalten. Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile, bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück.
    Vorsicht bei Frost: Lassen Sie die Heizung nicht zu lange aus und lüften Sie auch dann nur stoßweise. Es besteht sonst die Gefahr, dass das Heizwasser einfriert und die Heizrohre platzen.
Linoleumpflege

Linoleumböden bedürfen einer besonderes Pflege. Deshalb hier einige Erläuterungen zum Material und zur Pflege:

Material:
Durch seine weitgehend natürlichen Bestandteile ist Linoleum frei von Zusätzen wie zum Beispiel PVC, Halogenen, Weichmachern. Der natürliche Eigengeruch des Linoleums verliert sich nach kurzer Zeit. Durch Oxydation des Leimöls entsteht der sogenannte Reifeschleier, eine leicht gelbliche Verfärbung des Belages. Bei Tageslicht wird er vollständig abgebaut und die tatsächliche Farbtönung erscheint.

Pflege:
Zur Pflege gehörte früher das mühsame Bohnern. Das ist längst Vergangenheit. Heute wird von den Herstellerfirmen empfohlen, die regelmäßige Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln durchzuführen.
Wichtig hierbei ist: feucht, nicht nass wischen.

Müllentsorgung

Bei der Müllentsorgung kommt es leider immer wieder zu Problemen. Deshalb möchten wir Sie informieren, was Sie bei der Mülltrennung und -entsorgung beachten sollten:

  • Wertstoffe, Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Bitte beachten Sie die hierfür jeweils gültigen Bestimmungen der Stadt Amberg bzw. des Amts für Abfallwirtschaft.
  • Sperriger Abfall, wie z. B. Kartons usw. dürfen nur zerkleinert in die Mülltonnen entsorgt werden.
  • Gelber Sack:
    Bitte füllen Sie keine Essensreste, gebrauchte Windeln oder sonstigen Nassmüll in den Gelben Sack. Dieser ist ausschließlich für recycle-fähigen Kunststoffmüll, wie z. B. Joghurtbecher, Tetrapaks und sonstige Plastikverpackungen gedacht.
    Falsch befüllte Gelbe Säcke werden nicht entsorgt!
    Die gelben Säcke dürfen frühestens am Abend vor dem Abholtermin zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat ins Haus, auf die Zugangswege und Außenanlagen oder den Standplatz der Müllbehältnisse gelangt. Dies lockt sonst Ungeziefer und Ratten an.

Weitere Informationen zur Müllentsorgung erhalten Sie auf der Website des Amts für Abfallwirtschaft des Landkreises Amberg-Sulzbach.

Ruhezeiten

Ruhestörungen und übermäßiger Lärm geben häufig Anlass zu Streit unter Nachbarn. Daher gibt es Regelungen, in welchen Zeiten es in Haus und Wohnung grundsätzlich leise sein sollte. Diese Zeiten heißen Ruhezeiten und sind in der allgemeinen Hausordnung und in der Polizeiverordnung geregelt.

Ruhezeiten sind täglich, besonders an Sonn- und Feiertagen, von

12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
und von
21:00 Uhr bis 7:00 Uhr

Das bedeutet für Sie:

  • Radio- und Fernsehgeräte sind während dieser Zeitspannen stets auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Der Aufenthalt im Freien (auf Balkonen, Loggien, Terrassen sowie bei offenem Fenster) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.
  • Kinder dürfen sich auch während der Ruhezeiten draußen aufhalten, müssen jedoch auf Lärm verursachende Spiele verzichten.
  • Musizieren ist während der Ruhezeiten nicht gestattet.

Bitte halten Sie die Ruhezeiten unbedingt ein.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie sind die Öffnungszeiten der Stadtbau Amberg GmbH?

Montag 08:00–12:00, 14:00–16:00
Dienstag 08:00–12:00, 14:00–16:00
Mittwoch 08:00–12:00, 14:00–16:00
Donnerstag 08:00-12:00, 14:00-16:00
Freitag 08:00-12:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Benötige ich für alle Wohnungen der Stadtbau Amberg einen Wohnberechtigungsschein?
Nein, einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum.
Muss ich für eine Wohnungsbewerbung einen Termin vereinbaren?

Ja, bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Mietverwaltung. Die Kontaktdaten dazu finden Sie hier.

Welche Unterlagen benötige ich bei einer Wohnungsbewerbung?
Für Ihre Bewerbung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und einen Einkommensnachweis mit.
Wie zahle ich meine Miete?
Im Mietvertrag haben wir mit Ihnen vereinbart, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats durch uns von Ihrem Konto abgebucht wird.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Zur Änderung Ihrer Bankverbindung schreiben Sie uns einfach die Daten Ihres neuen Kontos (IBAN, BIC).
Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Die Kündigung Ihrer Wohnung ist nur schriftlich möglich (nicht per Telefax oder E-Mail). Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung bei mehreren Vertragspartnern nur gemeinsam möglich ist und somit von allen Vertragspartnern unterschrieben werden muss.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Im Normalfall haben wir in unseren Mietverträgen die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Sie können also Ihre Wohnung bis spätestens 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Was muss ich beim Auszug beachten?
Nachdem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Darin finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Wohnung gemäß Mietvertrag zurückgeben müssen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübernahme, damit auch noch die Möglichkeit zur Nachbesserung Ihrerseits besteht.

Hausordnung

PRÄAMBEL

Haus und Wohnung werden nur dann zum Heim, wenn der Mieter und seine Angehörigen mit den anderen Hausbewohnern eine Hausgemeinschaft bilden und an der Erhaltung eines guten Zusammenlebens mitwirken. Jeder Bewohner ist deshalb gehalten, im Haus im Allgemeinen und in seiner Wohnung im Besonderen auf Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Zur Wahrung der Belange sämtlicher Bewohner und auch des Wohnungsunternehmens stellt die Stadtbau Amberg diese Hausordnung auf. Sie ist Vertragsbestandteil.

RUHE IM HAUS

Die Rücksichtnahme auf die übrigen Hausbewohner lässt erwarten, dass ruhestörender Lärm vermieden wird. Die Benutzung von Tonwiedergabegeräten, Radios und Fernsehapparaten darf nicht zur Störung der übrigen Hausbewohner führen. Zimmerlautstärke ist daher einzuhalten.

In der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr darf nicht musiziert werden. Diese zeitliche Beschränkung gilt auch für die Benutzung von lärmerzeugenden hauswirtschaftlichen und sonstigen Geräten, die Bedienung von Müllschluckern und Badbenutzung.

Treppenhaus, Flur, Haus und Hofeingänge sind keine Kinderspielplätze. Die Wohnung und der Balkon sind nicht die geeigneten Plätze zum Teppichklopfen, zerkleinern von Material und für handwerkliche Arbeiten.

An Sonn- und Feiertagen sollte besonders auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner Rücksicht genommen werden. Ebenso dann, wenn sich Schwerkranke im Hause befinden. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung können in der Wohnung Zusammenkünfte von Vereinen und Organisationen nicht stattfinden.

PFLEGE UND SAUBERKEIT
Der Mieter hat für die Reinhaltung seiner Wohnung zu sorgen. Hierzu gehört vor allem die sachgemäße Pflege der Fußböden, der Fenster und Türen und der von dem Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Besondere Sorgfalt ist auf die Reinhaltung der sanitären Einrichtungen zu verwenden. In das WC sowie in den Ausguß oder das Spülbecken dürfen keine Gegenstände geworfen werden, die geeignet sind, Verstopfungen herbeizuführen. Jede hierdurch verursachte Verstopfung der Leitungen und jede Beschädigung der Einrichtungsgegenstände muß von den Mietparteien auf ihre Kosten behoben werden oder es sind dem Wohnungsunternehmen die hierdurch erwachsenen Kosten zu erstatten.

Das Füttern von Tauben von der Wohnung aus oder innerhalb der Wohnanlage ist verboten.

Die Tierhaltung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Wohnungsunternehmens. Die durch Haustiere verursachte Verunreinigung hat der Mieter sofort zu beseitigen. Tritt in den Mieträumen Ungeziefer auf, ist das Wohnungsunter-nehmen sofort zu benachrichtigen, damit entsprechende Gegenmaßnahmen veranlaßt werden können. Die Kosten sind vom Mieter zu tragen.

Abfälle gehören in die Mülltonnen. Es ist ein Ärgernis für alle Mieter, wenn die Wohnanlage durch weggeworfene Abfälle verunreinigt wird.

Das Reinigen von Teppichen, Kleidern, Betten usw. ist auf den Balkonen, Treppen und Fluren und aus den Fenstern hinaus nicht gestattet.

Der Wohnungsinhaber hat den zu seiner Wohnung gehörenden Keller bzw. Speicher, Treppen und Flure zu reinigen. Erfüllt der Mieter die Reinigungspflicht nicht, so ist das Wohnungsunternehmen nach fruchtloser Mahnung berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen. Die Hausordnung für die Mieter im Erdgeschoß umfaßt auch die Reinigung und Pflege der Eingangstreppe.

Saubere und gepflegte Außenanlagen prägen das Gesicht der Wohnanlage. Daher dürfen dort weder Brennmaterial, Möbelstücke oder sonstiger Sperrmüll gelagert werden. Das Wohnungsunternehmen ist berechtigt, bei Verstoß den Abtrans-port auf Kosten des Verursachers zu veranlassen.

Die Grünanlagen sind im Interesse aller Hausbewohner zu schonen.

Das Parken, Autowaschen oder das Reparieren von Autos auf Höfen und Grünflächen ist ebenso zu unterlassen, wie das Abstellen von Fahr- und Motorrädern. Insbesondere sind Zu- und Eingänge freizuhalten, damit Feuerwehr und Rettungswagen im Bedarfsfalle nicht behindert werden.

Um dem Ruhebedürfnis der Hausbewohner zu entsprechen, ist in den Außenanlagen der Betrieb von Tonwiedergabegeräten nicht gestattet. Ebenso ist das unnötige Laufenlassen von Motoren zu unterlassen.

Teppiche dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen und nur zu den ortsrechtlich festgelegten Zeiten ausgeklopft werden. Für die Sauberhaltung der Gehwege sind die Bestimmungen der großen Hausordnung maßgebend.

SCHADENS- UND UNFALLVERHÜTUNG
Offenes Licht und Rauchen auf dem Speicher oder im Keller gefährden Haus und Menschen. Keller und Speicher sind kein Aufbewahrungsort für leicht entzündbar, feuergefährliche Stoffe.

Brennmaterial muß sachgemäß gelagert werden. Die Lagerung von Heizöl ist nur mit besonderer vorheriger Zustimmung des Wohnungsunternehmens gestattet; sie muß den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Glühende und heiße Asche gehört nicht in die Mülltonnen; sie muß vorher mit Wasser abgelöscht werden.

Bei Frost sind die zur Wohnung gehörenden gefährdeten Leitungen und Installationen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Heizkörper dürfen während der kalten Jahreszeit auch bei längerer Abwesenheit des Mieters nicht abgedreht werden.

Blumenbretter und Blumenkästen an Fenstern und Balkonen müssen sachgemäß und sicher angebracht sein.

Treten an Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom und Heizung) Störungen oder Schäden auf, müssen die Hausbewohner unverzüglich dafür Sorge tragen, daß der schadhafte Teil der Leitung abgestellt oder ausgewechselt wird. Das Wohnungsunternehmen und/oder die amtlich zuständigen Störungsstellen sind sofort zu benachrichtigen.

Die Räum- und Streupflicht richtet sich nach der großen Hausordnung.

Hunde sind innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück an der Leine zu führen.

Die Haustür und die übrigen Zugänge zum Haus sind geschlossen zu halten. Insbesondere sind die Türen zum Hof, Speicher und Keller stets abzuschließen.

GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN/-RÄUME
Die Gemeinschaftseinrichtungen und -räume sind die Visitenkarte der Hausgemeinschaft. Rücksichtnahme und Vorsicht sowie eine sachgemäße Pflege sollten daher selbstverständlich sein. Für die Sauberhaltung und Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen hat die Gemeinschaft der Wohnungsinhaber Sorge zu tragen. Nähere Einzelheiten bestimmen die klein- bzw. die große Hausordnung. In Gemeinschaftsräumen auf Treppen und Fluren, dürfen – soweit sie nicht ausdrücklich dafür bestimmt sind – Gegenstände, insbesondere Fahrräder, Mopeds, Kinderwagen u. a. nicht abgestellt werden. Soweit besondere Benutzungsordnungen bestehen, sind diese zu beachten.
ZUSTÄNDIGKEIT
In den Sprechstunden des Wohnungsunternehmens können Wünsche und Anliegen vorgebracht werden. Die Schlichtung privater Streitigkeiten zwischen den Mietern gehört – soweit sie nicht zu einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens führen – nicht zu den Aufgaben des Unternehmens.

Schäden und Mängel sind dem Hausmeister bzw. der örtlichen Hausverwaltung zu melden. Bei akuter Gefahr wendet man sich zuerst an die amtlich zuständigen Stellen.

Umzugsratgeber

Umzugskartons packen, Ortswechsel des Hausstands organisieren, Schönheitsreparaturen, Schlüsselübergabe und dergleichen mehr. Bei einem Umzug müssen Sie an vieles denken. Einige bürokratische Erledigungen werden dabei gerne übersehen. Damit Sie nichts vergessen, hilft Ihnen unsere kleine Checkliste:

  • An- oder Ummeldung der Wohnung
    Melden Sie sich beim Einwohneramt am Hallplatz 4 um. Für weitere Informationen ist dieser Link hilfreich.
  • Personalausweis, Reisepass
    Lassen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Personalausweis und Reisepass eintragen. Diese Änderung ist kostenfrei. Zuständig ist das Einwohneramt am Hallplatz 4. Dies können Sie also gleich beim Ummelden erledigen.
  • Ummeldung Fahrzeug
    Für die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs ist die Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach im Landratsamt zuständig.
  • Information Arbeitgeber
    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihren Umzug und teilen Sie ihm Ihre neue Adresse mit.
  • Strom, Gas, Wasser
    Informieren Sie Ihren Energieversorger über Ihren Umzug. Kündigen Sie Ihren Versorgungsvertrag in der alten Wohnung, notieren Sie Ihre Zählerstände. Wenn Sie den neuen Vertrag mit Ihrem Versorger abschließen, notieren Sie auch die Zählerstände in der neuen Wohnung.
  • Telefon, Internet, Kabelanschluss, GEZ
    Denken Sie rechtzeitig daran, Ihr Telefon und Ihren Internetanschluss umzumelden. Teilen Sie Ihre neue Adresse gegebenenfalls auch Ihrem Kabelnetzbetreiber mit. Benachrichtigen Sie auch die GEZ über Ihren Umzug, damit Sie auch weiterhin öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Programme nutzen können.
  • Nachsendeantrag Post
    Sorgen Sie dafür, dass Ihre Post an die neue Adresse umgeleitet wird, indem Sie einen Nachsendeantrag stellen.
  • Bank, Versicherung, Bausparkasse
    Informieren Sie auch Ihre Bank, Bausparkasse und Ihre Versicherungsgesellschaften über Ihre neue Anschrift. Bedenken Sie, dass Sie die Versicherungssumme der Hausratversicherung eventuell an die neue Wohnung anpassen müssen.
  • Krankenkasse
    Teilen Sie auch Ihrer Krankenkasse Ihre neue Anschrift mit.
  • Bundesagentur für Arbeit
    Bei Bezug von Kindergeld, BaföG oder Sozialleistungen teilen Sie bitte der Bundesagentur für Arbeit Ihre neue Adresse mit.
  • Steuer
    Sammeln Sie alle Belege für Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen. Sie können diese bei Ihrer nächsten Steuererklärung angeben.
  • Abonnements und Mitgliedschaften
    Informieren Sie Ihre Tageszeitung, Vereine etc. über Ihre neue Adresse
  • Kindergarten, Schulen
    Teilen Sie auch Kindergärten und Schulen, die Ihre Kinder besuchen, den Umzug und Ihre neue Adresse mit. Sollte ein Wechsel nötig sein, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über Kindergartenplätze und Schulen.

Notfalldienst

In Fällen von unaufschiebbaren Arbeiten wie beispielsweise Heizungsausfällen ab 0 C°, Rohrbrüchen Abflussverstopfungen von Hauptsträngen, Stromausfällen usw., die außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an die Nummer unseres Notdienstes:
09621 378-112
Bitte rufen Sie unter der Notdienst-Nummer nur in echten Notfällen an. Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen ohne Notfall-Charakter melden Sie uns bitte während der üblichen Geschäftszeiten unseres Büros. Im Falle einer Falschmeldung behalten wir uns vor, die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Anschrift:
Stadtbau Amberg GmbH
Marstallgasse 4
92224 Amberg

Kontakt:
Tel.: 09621-378-0
Fax: 09621-378-59
poststelle@stadtbau-amberg.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do  08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr